Hinrich und Ariane Oortgiese
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Das Wappen dient als Kennzeichen Als Kennzeichen unterliegt das Wappen dem für alle Kennzeichen, wie
Familiennamen (§12 BGB), Firmen im Sinne von Handelsnamen eines Kaufmanns (§§17
und 30 HGB), Warenzeichen (§5 Warenzeichengesetz) usw. geltendem Grundsatz, dass
sich jedes Zeichen von einem anderen, schon bestehenden Zeichen gleicher Art
hinreichend unterscheiden muss. Wenn also zwei Personen ein identisches Wappen führen
sollten oder wollen und es kommt zum Rechtsstreit, dann ist es entscheidend, wer den
Gebrauch dieses Wappens zu einem früheren Zeitpunkt nachweisen kann. Damit nun unser eigenes Wappen rechtlich abgesichert ist und der Zeitpunkt seiner Annahme klar dargelegt kann, habe ich das Wappen in eine Wappenrolle eintragen lassen, 1. Um das Aussehen des Wappens und den Zeitpunkt seiner Annahme rechtlich
beweisen zu können. Wappenrollen Die willkürliche Verwendung von Wappen brachte im 15. Jh. die Obrigkeit auf den Gedanken, Wappen durch die gebührenpflichtige Ausstellung eines Wappenbriefes und Eintragung in ein Verzeichnis - die Wappenrolle, vor Missbrauch zu schützen. Dieser Gedanke hat sich bis heute erhalten. Heraldischer Verein "Zum Kleeblatt" e.V. Dieser Verein führt die Niedersächsische Wappenrolle. Nachdem der Verein das Wappen geprüft hatte auf
heraldische und
grafische Korrektheit sowie Einzigartigkeit und ich notwendige Änderungen und
Verbesserungen vorgenommen hatte, erhielt ich einen Wappenbrief und einen Hinweis
auf die Veröffentlichung.
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